In Wien ließ ein Mann seinen Blähungen lautstark freien Lauf. Nun hat dies aber kostspielige Folgen. Er wurde zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt. Doch ist es wirklich so, dass jemand ein Bußgeld erwarten muss, wenn er in der Öffentlichkeit bläht? Wir möchten diese Frage beantworten. Und da es sich um Österreich handelt, wollten wir auch einmal wissen, ob das in Deutschland ebenfalls passieren kann.
Das Problem der Blähung aus Wien
Zugegebenermaßen muss man schon ein wenig schmunzeln, wenn man erfährt, dass ein Mann 500 Euro zahlen muss, weil er Blähungen hat. Auf der anderen Seite setzt dies aber auch eine Gedankenspirale in Gang. Denn Blähungen sind etwas natürliches und generell wird immer wieder betont, man dürfe Blähungen nicht zurück halten.
Dabei ist aber auch der Kontext zu sehen. In der heutigen Gesellschaft gilt es als unschick in der Öffentlichkeit zu pupsen. Beim verurteilten Mann liegt der Fall etwas präziser. Er hatte bei einer Begegnung mit der Polizei massive Blähungen abgegeben. Die Wiener Polizei empfand dies als „Verletzung des öffentlichen Anstandes“.
Der Ablauf der „Tat“ gibt Rückschlüsse auf das Warum. Denn natürlich fragen sich nun viele, wie es zu so einer hohen Geldstrafe kommen kann, nur weil man im Beisein eines Polizisten an Blähungen leidet. Der Grund für diesen Bußgeldbescheid ist jedoch der, dass der Pups offenbar aus voller Absicht abgelassen wurde.
Die Polizisten traten an den Mann heran, um die Identität zu prüfen. Ein Vorgang, wie er auch in Deutschland täglich stattfindet. Viele reagieren meist etwas geschockt oder aggressiv, doch dafür gibt es keinen Grund. Am besten einfach den Ausweis vorzeigen, freundlich zu den Polizisten sein, und diese ihren Job erledigen lassen.
Doch dem Mann war das offenbar egal. Er ließ sehr geräuschvoll Blähungen ab und dies laut der Polizisten „mit voller Absicht“. Dies kann als Beleidigung aufgefasst werden. Natürlich möchte sich niemand einfach anpupsen lassen. Auch die Polizei schrieb dazu auf Twitter: „… Und anfurzen lassen sich die Kollegen dann doch eher ungern.“ Verständlich. Doch wie sieht das gesetzlich in Deutschland aus?
Ein Furz zieht weite Kreise
Generell ist es auch in Deutschland so, dass man für Blähungen angezeigt werden kann. Pupst beispielsweise jemand seinen Nachbarn im Streit an, so kann der andere Nachbar, dem der Pups galt, dies zur Anzeige bringen. Zudem können Blähungen auch als Schikane aufgefasst werden.
Furzt beispielsweise ein Partner aus voller Absicht seine Partnerin permanent oder immer wieder an, um sie damit zu erniedrigen, zu schikanieren oder zu beleidigen, kann auch sie dies anzeigen. In besonderes harten Fällen kann dies sogar eine Art Körperverletzung darstellen.
Doch was ist mit unbeabsichtigten Blähungen. Nun, wer vielleicht aufgrund von Nervosität, beispielsweise bei einer Polizeikontrolle, so nervös wird, dass er blähen muss, der sollte sich unverzüglich dafür entschuldigen und erklären, dass es sich um keine Absicht handelt.
In der Regel ist es durchaus bemerkbar, ob jemand aus Absicht pupst, oder dies komplett aus Versehen geschieht. Am Besten ist es wirklich die Situation zu vermeiden. Wenn dies nicht geht, sollte man sich direkt dafür entschuldigen und klar stellen, dass es sich nicht um Absicht handelt, dass es einem selbst sehr unangenehm und peinlich ist, um die Situation zu entschärfen.
Gerade, wenn Emotionen hochkochen, kann dies dazu führen, dass der Darm rebelliert. Nicht umsonst gibt es den Spruch „Da bekomme ich Bauchschmerzen“. Tatsächlich kann in sehr anspannenden Momenten die Körperanspannung und der hohe Stresspegel dazu führen, dass sich in Sekunden starke Blähgase im Darm bilden. Diese möchten dann auch entweichen. Das Problem ist, dass in so einer hohen Anspannung der Schließmuskel sich schwer kontrollieren lässt.
Tatsächlich ist es schon häufiger passiert, dass sich jemand aufgrund einer solchen Situation eingekotet hat. Das alles ist für die Betroffenen, wenn es nicht mit purer Absicht geschieht, extrem belastend und äußerst peinlich.
Starke Blähungen können ein Signal sein
Wer generell aber unter immer wiederkehrenden starken Blähungen leidet, der sollte sich beim Arzt vorstellen. Denn häufig steckt hinter dieser Erscheinung ein Warnsystem des Körpers. Blähungen gelten in der Medizin als Symptom. Sie können dabei auf bestehende, noch nicht beim Patienten entdeckte Krankheiten hinweisen.
Unter anderem können sich auch chronische Erkrankungen, oder gar Krebserkrankungen durch Blähungen in verstärkter Form bemerkbar machen. Sollten Sie unter Fieber, Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, Krämpfen oder Übelkeit und Durchfall oder Verstopfung leiden, sollten Sie direkt einen Arzt aufsuchen. Zusätzlich können noch weitere Symptome, wie Schlafstörungen oder Appetitlosigkeit zu den Blähungen dazu kommen.
Im Fall des Wieners hätte er die Situation vielleicht nur retten können, wenn er nachgewiesen hätte, dass er nicht absichtlich gepupst hat. Da er aber doch offenkundig aus Absicht gehandelt hat, war es nicht möglich einen Bußgeldbescheid abzuwenden. Sollten Sie in eine solche Situation kommen und unabsichtlich blähen, dann geben Sie dies direkt an. Entschuldigen Sie sich bei Ihrem gegenüber und erklären Sie sich. Dies ist die einzige Möglichkeit, um klar zu machen, dass man niemanden beschämen oder demütigen wollte.
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