900 Euro Geldstrafe wegen Blähungen angedroht

Es klingt verrückt und wie aus einer anderen Welt. Dabei passierte es quasi direkt vor der Haustüre. Mitten in Deutschland, um genauer zu sein, Mitten in Berlin. Denn dort soll ein Mann zu 900 Euro Strafe verurteilt werden, weil er vor der Polizei gepupst hatte. Kann das wirklich wahr sein? Oder handelt es sich hierbei um eine Fake-Nachricht. In der Tat gab es in der Vergangenheit in anderen Ländern bereits Haftstrafen für Personen, welche in der Öffentlichkeit, und vor allem vor Beamten, Darmgase abgehen ließen. In einigen Ländern gilt ein Pups als Beleidigung. Doch hier in Deutschland, sieht man das doch nicht so eng, oder etwa doch? Gehen wir der Angelegenheit einmal auf den Grund.

Vor Polizei gepupst und angezeigt

Wäre es nun eine Geschichte, die sich von Hörensagen verbreitet hätte, so könnte man annehmen, dass es sich um eine etwas fantasievoll ausgeschmückte Story handelt. Doch dem ist nicht so. Tatsächlich wurde ein Mann von der Polizei kontrolliert. Dabei konnte er seine Darmgase nicht unter Kontrolle halten und musste gleich zwei Mal pupsen. Vielen Menschen passiert dies, wenn sie stark angespannt, extrem aufgeregt oder unter hohem Stress stehen. Nicht jeder ist dann noch in der Lage die dann entstehenden und drängenden Darmgase zurück zu halten. Und offenbar ist genau dies dem Mann bei der Polizeikontrolle passiert.

In unmittelbarer Nähe einer Polizistin musste er seine Darmwinde 2 Mal gehen lassen. Die Polizistin empfand dies als sehr unangenehm und auch ihr Einsatzleiter fand die Situation wohl eher unangemessen. Doch was soll man tun, wenn der Darmgasdruck so stark wird. Anders sieht es natürlich aus, wenn dies mit purer Absicht passiert, dann handelt es sich auch in Deutschland um eine Beleidigung.

Der Einsatzleiter hatte die Situation beobachtet und erklärte dem Mann sofort, dass er ihm eine Anzeige wegen Beleidigung ausstellen würde. Da der Mann seine Flatulenz nicht im Zaum halten konnte, sollte er 900 Euro Strafe bezahlen. Ernst nahm der „Täter“ die Androhung wohl nicht, denn laut Protokoll soll er sogar darüber gelacht haben. Ob es ihm noch zu Lachen zu Mute war, als er den Strafbefehl in Höhe von 900 Euro ein Jahr später im Briefkasten hatte, bleibt fraglich. Die Anzeige wegen Beamtenbeleidigung hatte er offensichtlich erhalten.

Das Verfahren wurde von Richterin eingestellt

Der „Pups-Täter“ ließ diese Anzeige natürlich nicht auf sich sitzen und legte selbstverständlich Widerspruch gegen den Strafbefehl ein. Die Verhandlung fand vor Kurzem im zuständigen Gericht in Berlin statt. Der Berliner hatte mittlerweile eine ganze Gruppe Unterstützer, denn er hatte eine eigene Gruppe gegründet, welche unter dem Titel „Viel heißer Wind um nichts“ lief.

Hier hatten sich zahlreiche Unterstützer zusammen getan, und zeigten deutlich, dass sie auf der Seite des Angezeigten stehen. Tatsächlich schlug die gesamte Anzeige auch in sozialen Netzwerken großen Alarm. Am Verhandlungstag kamen 40 Personen, welche der Verhandlung beiwohnen wollten. Doch am Eingang kam dann die ernüchternde Erklärung.

Die Richterin, welche das Verfahren hätte betreuen sollen, hat dieses bereits zu Beginn eingestellt. Das bedeutet, dass der Herr nun ohne Strafe davon kommt und er wurde innerhalb seiner Gruppe als wahrer Held gefeiert. Dennoch sollte jedem klar sein, dass es sich um einen Pups, vor allem, wenn dieser bewusst abgegeben wird, vor einem Polizisten oder einer Polizistin, um kein Kavaliersdelikt handelt.

Glimpflich davon gekommen, so geht es nicht jedem

Beleidigung eines Beamten, oder auch einer anderen Person, ist immer ein schmaler Grad. Denn was als Beleidigung aufgefasst wird, und wie später dann ein zuständiges Gericht darüber entscheidet, dass ist immer auch abhängig von Situation und den Bearbeitern an den Gerichten. Ein bewusst abgelassener Darmwind kann durchaus als Beleidigung gemeint, und so auch aufgefasst werden.

Gibt es hierfür Zeugen, oder ging der Tat ein Streit voraus, so lässt es sich hinterher schwer nachweisen, dass es sich nicht um eine bewusste Absicht gehandelt habe. Natürlich muss man schon Schmunzeln, wenn man liest, dass sich Gerichte mit einem Pups beschäftigen müssen. In diesem Fall sogar zwei.

Allerdings sollte sich jeder auch einmal in die Lage des „Opfers“ versetzen. Angepupst werden möchte nun wirklich niemand. Ein unbeabsichtigter Darmwind ist da schon unangenehm genug, doch wenn es kein Versehen ist, sondern pure Absicht, so ist dies wirklich etwas, das als Beleidigung wirken kann. Daher sollte man sich gerade bei solchen Situationen versuchen im Griff zu halten, und wenn es doch passiert, sich unverzüglich zu entschuldigen.

Dieser Beitrag stellt in keiner Weise ein Ersatz für professionelle Beratungen oder Behandlungen durch ausgebildete und anerkannte Ärzte dar und ist lediglich als unverbindliche Information anzusehen. Für die Erstellung eigenständiger Diagnosen kann und darf dieser Beitrag nicht herangezogen werden. Für Schäden, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, wird gegen-blaehungen.de weder direkt noch indirekt zur Verantwortung gezogen. Die Betreiber dieser Seite raten allen Benutzern mit Gesundheitsproblemen dazu auf, immer einen Arzt aufzusuchen, der Sie beraten kann, welche Behandlung in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist. Wir raten von Behandlungen ohne ärztliche Aufsicht ab.

 

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